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Wahlen, Teil 4: Briefwahl beantragen!

Die Ferienzeit steht unmittelbar bevor (Beginn der Thüringer Sommer- [und Parlaments-!] Ferien: 23.7.2012), Reisepläne werden geschmiedet und damit rückt hinsichtlich der Gewährleistung einer möglichst hohen Wahlbeteiligung ein wichtiger Aspekt in den Vordergrund: Die rechtzeitige Beantragung der Briefwahl!

Diese Möglichkeit räumen die Wahlordnungen für den Kirchenvorstand (§ 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 WoKV) und den Pfarrgemeinderat (§ 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 WoPGR) nämlich ein.

Im einzelnen heißt es in den (wortgleichen) Vorschriften u.a.:

„Um die Briefwahlmöglichkeit zu nutzen, hat der Wahlberechtigte einen schriftlichen Antrag an den Wahlvorstand zu richten. Dieser übergibt ihm daraufhin den Stimmzettel und vermerkt die Briefwahl in den Wahlunterlagen. Eine zweite Ausübung des Stimmrechts ist damit auszuschließen. Der Wahlberechtigte muss der Wahlkommission versichern, dass er selbst bzw. ein vom ihm Beauftragter gemäß seinem Willen den Stimmzettel ausfüllt.“ […]“

Wer von seinem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen möchte, sollte meiner Meinung nach schon jetzt handeln. Zwar wird es von seiten des Wahlvorstands ab dem 23. Juli noch „genauere Informationen […] im Pfarramt“ geben, aber das ist ja eben schon der erste Ferientag!

Und weil die Erfahrung lehrt, daß häufig Dinge unterbleiben, bloß weil sie mit der Notwendigkeit einhergehen, „einen Brief zu schreiben“ , möchte PuLa Ihnen die Sache ein bißchen erleichtern und stellt im folgenden einen Mustertext zur Verfügung, den Sie nutzen können, z.B. in dem Sie ihn markieren, kopieren und in Ihr Textverarbeitungsprogramm einfügen (fragen Sie ggf. Kinder/Enkel):

An den

Wahlvorstand der Gemeinde Herz-Jesu-Weimar

c/o Katholisches Pfarramt

Paul-Schneiderstr. 3

99423 Weimar

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den Wahlen zu Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat am 1./2. September 2012 möchte ich von der Möglichkeit der Briefwahl gem. § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 WoKV u. WoPGR Gebrauch machen.

Hiermit versichere ich, den Stimmzettel persönlich auszufüllen/den Stimmzettel nur gemäß meinem Willen von einem Beauftragten ausfüllen zu lassen. [Nichtzutreffendes streichen!]

Bitte teilen Sie mir umgehend mit, wie ich die Wahlunterlagen (Stimmzettel) erhalten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift (!!)

 

Vergessen Sie auch Ihre eigene Anschrift und sinnvollerweise die Telefonnummer nicht!!

Und beachten Sie bitte: Das Obige ist mein Formulierungsvorschlag, so würde ich selbst es machen, wenn ich Briefwahl beantragen wollte. Es ist aber kein offizieller Text; beachten Sie unbedingt die angekündigten Informationen des Wahlvorstands ab dem 23. Juli (die ja hoffentlich auch doch nicht bloß „im Pfarramt“, sondern auch auf der Homepage der Gemeinde zu finden sein werden)!

Wer möchte, kann mir auch gern über die Kommentarfunktion seine Email-Adresse zukommen lassen (das merkt kein Mensch!), dann schicke ich Ihnen den Text auch gerne als WORD-Dokument.

Und wer keine Briefwahl beantragen möchte, sollte sich weiterhin schon jetzt Gedanken machen, wie er seine Stimmabgabe am 1./2. September gestalten kann; Die Zeit fliegt!

PS: Das folgende wird nicht lange stehen bleiben, deswegen lohnt sich der Link eigentlich kaum, aber es ist so lustig, was da noch auf der Gemeindehomepage steht (abgerufen am Nachmittag des 17.7.12):

„Dienstag, 03.07.2012 | Otto-Neururer-Haus Paul-Schneider-Straße 5, PGR-Sitzung

Der Weimarer Pfarrgemeinderat trifft sich zur planmäßigen Sitzung.“

Hihi, das war zwei Tage nachdem das Gremium schon gar nicht mehr existierte (vgl. hier)! Na, dieses Mal, dieses eine Mal mußte jedenfalls wirklich kein Protokoll gefertigt werden, denn von Ehemaligen-Treffen braucht’s das tatsächlich nicht… 😉

Ein Kommentar

  1. Cornelie schrieb:

    Ach ja! Die Herz-Jesu-Homepage – wie immer topaktuell! (Wie heißt es in dem schönen Witz über die sowjetische Kartoffelschälmaschine: „Nich so viel. Ick bin heut alleene!“ :)!)

    Dienstag, 17. Juli 2012 um 22:03 | Permalink

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