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„die Pfarrei der Kulturstadt“ (2/2)

Herz Jesu Weimar auf der BUGA 2021

 

Nun ist es doch „übermorgen“ geworden, bis die Fortsetzung des Textes verfaßt war – aber jetzt ist er fertig.

Vielleicht erst noch einmal einige Hinweise zur Frage der Möglichkeit von Vorbereitungstreffen in Gemeindehäusern. Da gibt es brandaktuelle Verordnungen des Bistums Erfurt und der Stadt Weimar. Beide legen uns in meinen Augen keine Steine in den Weg.

Fangen wir mit den rechtsverbildlichen Briefen unseres Generalvikars Beck an. In seinen „Festlegungen bzgl. Corona bis einschließlich 31.12.2020 im Bistum Erfurt (Stand 4.11.2020)“ teilt uns der hochwürdige Herr Generalvikar mit, daß die am 24. August 2020 erlassenen Festlegungen aufgrund des Infektionsgeschehens weiterhin zu beachten sind. Dort heißt es unter Punkt 5: „Gemeindehäuser und Pfarrheime können unter Fortführung der bisher geltenden Regelungen und Schutzmaßnahmen weiterhin für Bildungsarbeit und Gremiensitzungen genutzt werden.“ Das dürfte die einschlägige Stelle für unser Anliegen sein, da die Planungsarbeit für eine Bundesgartenschau nicht eigens erwähnt wird. In den Festlegungen vom 4. November 2020 wird zur Nutzung der Gemeindehäuser nichts spezifiziert, aber den Bildungshäusern des Bistums Veranstaltungen ohne Beherbergung noch einmal ausdrücklich gestattet. Das Schreiben des Generalvikars vom 4. November scheint mir vor allem durch eine Verordnung der Stadt Erfurt motiviert, an welche Hw. Beck Hinweise zu den Gottesdiensten in den Kirchen der Stadt Erfurt anpaßt.

Schauen wir also für uns in der Pfarrei Herz Jesu auch nach den aktuellen Verordnungen der Stadt Weimar. Das galoppierende Infektionsgeschehen hat uns gerade wieder auf die Inzidenzzahl von 50,7 katapultiert, was 33 positiv Getesteten in der ganzen Stadt entspricht. (Die 50,7 sind ja auf 100.000 Einwohner hochgerechnet. Für Weimar geht diese Zahl also immer mal zwei Drittel.) Und beim ersten (!) Verstorbenen, der in Weimar mit einer Covid-19-Erkrankung in Verbindung gebracht wird, kann, so die Stadtverwaltung, wegen Vorerkrankungen „nicht abschließend beantwortet werden, ob Covid-19 hauptursächlich für sein Ableben war.“

Weimar ist scheinbar definitiv kein Hotspot der Superspreader. Aber man kann bekanntlich nicht vorsichtig genug sein. Daher ist auf der Internetseite der Stadt die inzwischen 14. Verordnung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zu lesen. Unter Punkt 6 heißt es: „Nicht öffentliche Veranstaltungen […] mit mehr als 10 Teilnehmern aus maximal zwei Haushalten sind untersagt. […]. Ausnahmen hiervon bilden berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften […] des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist.“ Da die Kirche eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, ein Orgateam ehrenamtlich arbeitet und in einem Team das Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist, ist das genau die Textstelle, die unser Vorhaben genehmigen würde – gäbe es denn bereits Planungen zu weiteren Treffen zur BUGA 2021. Also – lieber Kirchortrat: Frisch auf! Ladet zu Treffen ein, damit schon die Planung zu einem der Gemeinschaftserlebnisse werden kann, deren unser Gemeindeleben so dringend bedarf; damit wir alle miteinander dran bleiben, um so mehr Vorfreude auf das Ereignis haben, je mehr wir von den Aktivitäten und Ideen der anderen erfahren; damit ausreichend Absprachen geschehen und nichts unabgestimmt bleibt und zuletzt knirscht; und damit wir, wenn die Maiwoche im Kirchenpavillon angebrochen sein wird, gegenüber dem Publikum aussagefähig zu den Projekten auch der anderen Gruppen sind.

Blau-Kohle 😉 ? Aber so ist’s recht! Immer schön alle Schäfchen einbeziehen. Das Friedenssymbol der blauen Schafe von Rainer Bonk auf der Landesgartenschau Apolda 2017 (eigenes Bild)

Was werden das für Projekte sein? Da das Kaffeetrinken für Senioren in diesem Jahr immer mal wieder verboten war, die Leiterin des Donnerstagskreises sich aber weiterhin kümmern und die Gruppe (mit Erfolg!) zusammenhalten möchte, hat sie im Laufe des Jahres etliche thematische Andachten ausgearbeitet, die sich zum Gebet auch im Kirchenpavillon einer Bundesgartenschau eignen: zum Thema der biblischen Symbolik und christlichen Ikonographie von Blumen etwa. Oder zum Thema Wein. Neben Taizé-Andachten, die bei Pfarrer Gothe natürlich nicht fehlen dürfen, werden also sicherlich solche Gottesdienste gefeiert werden. Musikalisch umrahmen könnten sie – tja, das ist noch ein bißchen die Frage. Weil die Chorarbeit, so sie denn in Herz Jesu Weimar überhaupt noch lebendig ist, im Corona-Jahr gar arg auf Eis liegt. Aber ich denke, das kriegen wir irgendwie hin. Musiker hat die Pfarrei – zumindest auf dem Papier – ja genug. Ein passendes Singspiel übrigens auch: „Die Hochzeit von Kana“ – natürlich zum Thema Wein. Aber das steht und fällt wie gesagt mit der Fähigkeit der Verantwortlichen, eine Gruppe von Kindern für die Einstudierung und Aufführung begeistern zu können.

Mit Bildenden Künstlern sind wir in der Pfarrei nicht ganz so reich gesegnet, aber auch hier habe ich bereits meine Fühler ausgestreckt und hoffe, da eine schöne Sache initiiert zu haben. Lassen Sie sich überraschen! 🙂

‚Angedacht‘ ist seit dem 29. Oktober noch einiges andere – gerade auch die aktive Einbeziehung der vielen Gemeindemitglieder nicht-deutscher Muttersprache. Denn auch die Internationalität ist ja sehr typisch und prägend für die Weimarer Pfarrei (ich sage nur: „ganz ganz bunt und vielfältig“ 😉 ). Aber ich möchte hier nicht zu viel verraten, was noch so in statu nascendi ist.

Eine Geschichte möchte ich zur Warnung aber doch abschließend noch erzählen. In Herz Jesu war einmal ein Kaplan beschäftigt, der auch nicht gerne langfristig organisierte. Eines schönen Novembers schrieb er am 3. des Monats eine Rundmail an die damals bereits sehr überschaubare Meßdienerschar:

Liebe Ministranten,

nächste Woche ist wieder das alljährliche Martinsspiel mit anschließendem Martinsumzug, in diesem Jahr traditioneller Weise mit Pferd und wieder zum Herderplatz, um 16:15 Uhr auf dem Pfarrhof der Herz Jesu Gemeinde. Ich suche noch jede Menge Mitspieler. Bitte meldet Euch nach Erhalt dieser Rundmail umgehend zurück. Erstes Treffen ist Freitag [7.11.] um 16:30 Uhr zur Verteilung der Texte und Durchsprechprobe. Am Montag [10.11.] ist dann Treffen um 15 Uhr und noch eine Durchlaufprobe. Der Text ist nicht so umfangreich und kann vom Blatt gelesen werden.

Bitte meldet Euch und viele Grüße

Euer Kaplan

Der Erfolg war durchschlagend. „Ich mach doch nicht bei was Ungeprobtem mit!“ platzte meine Große heraus. „Eine Sache mit so wenig Anspruch! Da mach ich nicht mit! Ich blamier mich doch nicht!“ Damit war der Fall für sie erledigt. Zuguterletzt hat, wenn ich mich recht erinnere, ein Mädchen sich erbarmt, einen Text zum Martinsspiel vom Blatt zu lesen.

Was ich damit sagen will, ist: Man tut auch Kindern und Jugendlichen keinen Gefallen, wenn man die Ansprüche allzusehr herunterschraubt. Kinder und Jugendliche wollen gefordert werden – ja: wenn man den Ausführungen des Seminarleiters glauben will, der im Mai 2019 hier mit uns Ehrenamtlichen zum Thema Prävention arbeitete, haben sie sogar ein Recht darauf, gefordert zu werden.

Man tut sich und andern keinen Gefallen, wenn man mit Organisation und Planung beachteter Veranstaltungen zu lange wartet und auf den letzten Pfiff dann die ‚üblichen Verdächtigen‘ anspricht. Unter Umständen verliert man gerade die Besten. Alles hat seine Zeit. Und jetzt ist, so sich Herz Jesu Weimar denn im Mai 2021 auf der BUGA Erfurt präsentieren möchte, der Zeitpunkt, sich zu treffen, zu überlegen, nachzudenken, andere anzusprechen und Programmpunkte festzuzurren. Andere proben auch schon: 

Auch die Landesjugendensembles werden einen Tag auf der BUGA 21 beleben. So wie hier: Thüringer Landesjugendchor und Landesjugendorchester am 6. August 2017 anläßlich der Landesgartenschau in Apolda (eigenes Bild)

 

Cornelie Becker-Lamers

Ein Kommentar

  1. monticola schrieb:

    Die zitierte Nr. 6 Satz 3 der Allgemeinverfügung wäre sinnleer, wenn man „zwingend erforderlich“ so interpretiert wie geschehen. Gemeint ist mit hoher Wahrscheinlichkeit „gesetzlich zwingend erforderlich“. Etwa wenn Gremienbeschlüsse Anwesenheit erfordern. In das „Zusammenwirken mehrerer … Personen“ müßte man auch ein „gleichzeitig anwesenden“ einschieben. Das ist nämlich gemeint. Es gibt aber weder eine gesetzliche Verpflichtung ein Organisationsteam für die BUGA zu haben noch daß dieses Organisationsteam sich physikalisch treffen müßte.

    Dienstag, 17. November 2020 um 21:53 | Permalink

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